Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) vom 12.11.2018 - 20:19

Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Art. 1 des (Ersten) Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG; Euro-Einführungsgesetze) vom 9.6.1998 (BGBl. I 1242) ergangene Rechtsvorschrift, die aus Anlass der Einführung des Euro (zum 1.1.1999) einen Basiszinssatz an die Stelle des bis dahin geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank setzte, soweit dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird. Durch Art. 4 des Gesetzes vom 28.3.2002 (BGBl. I 1219, 1220) wurden das Diskontsatz-Überleitungsgesetz sowie die dazu ergangenen Ausführungs-Rechtsverordnungen aufgehoben (§ 1) und neue Zinssätze eingeführt (§ 2), nämlich außer dem Basiszinssatz (nach § 247 BGB) anstelle von FIBOR die Euro Interbank Offered Rate-Sätze (EURIBOR) für die Beschaffung von Sechsmonatsgeld von ersten Adressen in den EU-Teilnehmerstaaten, anstelle des Lombardsatzes der Bundesbank der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SFR-Zinssatz) und statt des Zinssatzes für Kassenkredite des Bundes der um 1,5 Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die einzelnen Vorschriften, in denen alte durch neue Zinssätze ersetzt werden, ergeben sich aus einer Rechtsverordnung des Bundesministers der Justiz vom 5.4.2002 (BGBl. I 1250).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com