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Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
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als Art. 1 des (Ersten) Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG; Euro-Einführungsgesetze) vom 9.6.1998 (BGBl. I S. 1242) ergangene Rechtsvorschrift, die aus Anlass der Einführung des Euro (zum 1.1.1999) einen Basiszinssatz an die Stelle des bis dahin geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank setzte, soweit dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird. Durch Art. 4 des Gesetzes vom 28.3.2002 (BGBl. I S. 1219, S. 1220) wurden das Diskontsatz-Überleitungsgesetz sowie die dazu ergangenen Ausführungs-Rechtsverordnungen aufgehoben (§ 1) und neue Zinssätze eingeführt (§ 2), nämlich außer dem Basiszinssatz (nach § 247 BGB) anstelle von FIBOR die Euro Interbank Offered Rate-Sätze (EURIBOR) für die Beschaffung von Sechsmonatsgeld von ersten Adressen in den EU-Teilnehmerstaaten, anstelle des Lombardsatzes der Bundesbank der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SFR-Zinssatz) und statt des Zinssatzes für Kassenkredite des Bundes der um 1,5 Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die einzelnen Vorschriften, in denen alte durch neue Zinssätze ersetzt werden, ergeben sich aus einer Rechtsverordnung des Bundesministers der Justiz vom 5.4.2002 (BGBl. I S. 1250).
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