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Revision von Finanzmakler vom 30.10.2018 - 14:45

Finanzmakler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    berufsmäßiger Vermittler von mittel- und langfristigen Krediten (Schuldscheindarlehen, Realkredite usw.), von Beteiligungen und von Unternehmen. Finanzmakler vermitteln z.T. auch Industriekredite aus Mitteln der Kapitalsammelstellen (Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger usw.).

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