FRA-Satz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zinssatz, der bei Abschluss eines Forward Rate Agreement (FRA) festgelegt und während der Laufzeit des FRA nicht verändert wird. Der FRA-Satz ist eine Forward Rate. Der FRA-Satz wird am Zinsfeststellungstermin mit dem aktuellen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) verglichen. Ist der aktuelle Referenzzinssatz höher als der FRA-Satz, erhält der Käufer vom Verkäufer des FRA eine Ausgleichszahlung (Cash Settlement). Ist der aktuelle Referenzzinssatz dagegen niedriger, muss der Käufer an den Verkäufer eine Ausgleichszahlung leisten. Sind FRA-Zinssatz und Referenzzinssatz identisch, sind keine Ausgleichszahlungen zu leisten.
2. Ermittlung: Die Formel zur Ermittlung der Ausgleichszahlung lautet:
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktienindex-Future
Bull Spread
Cap
Capped Call
Carry
Euro-Bund-Future
Euro-Dollar-Future
Forward
Forward Rate
Forward Rate Agreement (FRA)
Future, Preisbildung
Geldmarkt-Future
Hedging mit Zinsfutures
Outright
Termingeschäft
Terminkontrakt
Zinsfuture
Zinsoption
Zinssicherungsinstrument
asymmetrisches Risikoinstrument
eingehend
FRA-Satz
ausgehend