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Revision von Gedenkmünzen vom 29.02.2020 - 09:57

Gedenkmünzen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: vornehmlich für Sammler bestimmte Geldzeichen (Münzen), die aus Anlass bedeutsamer Jahrestage oder Ereignisse geprägt werden. In einigen Staaten gibt es Gedenkmünzen auch aus Edelmetall, Gold oder Platin.

    2. In der Bundesrepublik Deutschland wurden von 1952–1979 5-DM-Gedenkmünzen aus Silber, von 1979–1986 aus einer Kupfer-Nickel-Legierung hergestellt. Daneben gab es 1969–1972 10-DM-Silber-Gedenkmünzen zu den Olympischen Spielen 1972. Seit 1987 wurden nur noch Gedenkmünzen mit einem Nennwert von 10 DM herausgegeben. Sie bestanden zunächst aus einer Silberlegierung, seit 1998 aus Sterlingsilber 925/1000. Der Verkauf der Gedenkmünzen erfolgte über die Bundeswertpapierverwaltung, Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland in Bad Homburg. Wie andere Scheidemünzen waren Gedenkmünzen in der Bundesrepublik Deutschland (beschränkte) gesetzliche Zahlungsmittel. Als Sondermünzen waren sie zum Umlauf zwar geeignet (wenn auch nicht automatentauglich), aber nicht gebräuchlich. 2001 wurde zum Andenken an die Deutsche Mark eine 1-DM-Goldmünze ausgegeben.

    3. Euro-Währungsraum: Der Bund ist gemäß Art. 128 II 1 AEUV i.V.m. Art. 2 der Verordnung (EG) 975/98 (v. 3.5.1998, ABl. L 139, 6, Neufassung durch VO [EU] Nr. 729/2014 v. 24.6.2014, ABl L 194, 1) ermächtigt, auf Euro lautende Gedenkmünzen und deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung zu prägen. Über Nennwerte, Gestaltung und technische Merkmale entscheidet die Bundesregierung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank. Deutsche Euro-Gedenkmünzen und -Sondermünzen sind grundsätzlich nur im Ausgabeland umlauffähig (beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel). Davon zu unterscheiden sind sog. zum Umlauf bestimmte 2-Euro-Gedenkmünzen, die nach einer Entscheidung des Rates im gesamten Euro-Währungsraum als gesetzliche Zahlungsmittel fungieren.

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