Gewerbesteuermessbescheid
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Gewerbesteuer (GewSt) 5; Verwaltungsakt, mit dem der Steuermessbetrag für den Erhebungszeitraum (das Kalenderjahr) nach § 14 GewStG festgesetzt wird. Auf den Steuermessbetrag oder auf den nach einer etwaigen Zerlegung (§§ 28-34 GewStG) auf sie entfallenden Anteil am Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den Hebesatz an.
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