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Insolvenzrecht
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Rechtsvorschriften, die bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einer Person besondere Verfahren regeln (Insolvenzverfahren), um alle Gläubiger möglichst gleichmäßig und in möglichst hohem Umfange zu befriedigen. Im Mittelpunkt des Insolvenzrechts steht die seit dem 1.1.1999 geltende Insolvenzordnung (InsO), welche die bis dahin geltende Konkursordnung (KO), die Vergleichsordnung (VerglO) und in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) abgelöst hat.
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