Insolvenzrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften, die bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einer Person besondere Verfahren regeln (Insolvenzverfahren), um alle Gläubiger möglichst gleichmäßig und in möglichst hohem Umfange zu befriedigen. Im Mittelpunkt des Insolvenzrechts steht die seit dem 1.1.1999 geltende Insolvenzordnung (InsO), welche die bis dahin geltende Konkursordnung (KO), die Vergleichsordnung (VerglO) und in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) abgelöst hat.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
eingehend
Insolvenzrecht
ausgehend
eingehend
Insolvenzrecht
ausgehend