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Revision von Jahreswirtschaftsbericht vom 12.11.2018 - 12:00
Jahreswirtschaftsbericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß Stabilitätsgesetz (§ 2) im Januar jeden Jahres von der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzugebende Stellungnahme, verbunden mit einer volkswirtschaftlichen Jahresprojektion und mit einer Darlegung der geplanten Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik.
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