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Revision von Konzernbilanzrichtlinie vom 07.11.2018 - 11:22

Konzernbilanzrichtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Siebte (gesellschaftsrechtliche) EG-Richtlinie, welche grundsätzliche Regelungen zum Konzernabschluss beinhaltet.

    2. Entwicklung: Die Konzernbilanzrichtlinie wurde im Juni 1983 verabschiedet und am 19. Dezember 1985 durch das Bilanzrichtlinien-Gesetzt (BiRiLiG) in deutsches Recht transformiert. Für Kreditinstitute erfolgten im Jahr 1986 mit der Bankbilanzrichtlinie branchenspezifische Anpassungen, die im Jahr 1990 im Rahmen des Bankbilanzrichtliniengesetzes in deutsches Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus wurde die Konzernbilanzrichtlinie im Jahr 1990 zum einen im Hinblick auf ihren Anwendungsbereich auf die GmbH & Co. KG erweitert (GmbH & Co. KG-Richtlinie). Zum anderen wurden spezielle Ausnahmen für kleinere und mittlere Gesellschaften eingeführt (Mittelstandsrichtlinie). Die Mittelstandsrichtlinie wurde 1994 und die GmbH & Co. KG-Richtlinie im Jahr 2000 in deutsches Recht umgesetzt. Mit der im Jahr 2001 verabschiedeten Fair Value-Richtlinie haben sich bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von Finanzinstrumenten weitere Modifikationen der Konzernbilanzrichtlinie ergeben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2002 erlassenen IAS-Verordnung und des damit einhergehenden Überarbeitungsbedarfs der Konzernbilanzrichtlinie wurde im Jahr 2003 schließlich eine Modernisierungsrichtlinie erlassen.

    3. Inhalt: Die Konzernbilanzrichtlinie enthält Vorschriften über Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes (Konzernrechnungslegung der Kreditinstitute).

    4. Ziel: Die Konzernbilanzrichtlinie soll der Harmonisierung der Konzernabschlüsse in der Europäischen Union dienen.

    5. Gültigkeit: Die Konzernbilanzrichtlinie wurde mit dem Erlass der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) aufgehoben.

    6. EU-Bilanzrichtlinie: Die EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) wurde am 29. Juni 2013 verkündet. Regelungsziele sind eine erhöhte Klarheit und EU-weite Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Darüber hinaus wird eine Erleichterung für kleine Unternehmen angestrebt. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie verschiedene Neuerungen für Jahres- und Konzernabschlüsse, die sich auf das deutsche Handelsbilanzrecht auswirken. In Deutschland wurden bspw. durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zahlreiche Richtlinieninhalte in nationales Recht umgesetzt.

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