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Kostenvergleichsrechnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Statisches Verfahren der Investitionsrechnung, welches die pro Periode anfallenden Kosten ins Zentrum der Betrachtung stellt und auch kalkulatorische Kosten (z.B. kalk. Abschreibungen und kalk. Zinsen) berücksichtigt, also auf Zahlungen als Rechnungselement verzichtet. Es wird in der Praxis im Rahmen zweier klar voneinander zu unterscheidenden Problemstellungen angewendet:
    a) Auswahlproblem (Alternativenvergleich) = Wahlentscheidung zwischen verschiedenen noch anzuschaffenden Anlagen: Eine Investition I ist einer (gleich teuren oder teureren) Investition II dann vorzuziehen, wenn ihre Jahreskosten KI geringer sind als KII. Allgemein lautet das Kostenkriterium beim Alternativenvergleich: KI < KII.
    b) Ersatzproblem = Wahlentscheidung zwischen Sofortersatz oder Weiterbetrieb einer technisch noch nutzbaren, im Betrieb befindlichen Altanlage: Eine Altanlage sollte sofort ersetzt werden, wenn ihre variablen Kosten pro Periode größer sind als die Betriebskosten und Kapitalkosten der in Frage kommenden Neuanlage. Es bestehen zum einen Betriebskosten der alten Anlage (Balt), die den Charakter variabler Kosten haben und bei Sofortersatz wegfallen. Welche Kosten entstehen bei Anschaffung der Neuanlage zusätzlich? Zum anderen entstehen durch die Anschaffung der Neuanlage Betriebskosten (Bneu) und Kapitalkosten (KDneu). Somit wird die Altanlage nach dem Kostenkriterium ersetzt, wenn gilt: Balt > Bneu + KDneu.

    2. Mängel: Die Kostenvergleichsrechnung weist die Mängel aller statischen Investitionsrechnungsverfahren auf: fehlende finanzmathematische Basis (keine korrekte Erfassung zeitlicher Unterschiede mittels Auf- und Abzinsung) sowie unzweckmäßige Rechnungselemente (Leistungen und Kosten anstelle von Ein- und Auszahlungen). Des Weiteren wird der Vergleich häufig auf eine einperiodische Betrachtung der Kosten des Erstjahres beschränkt, um so Prognoseprobleme zu umgehen; gerade das Erstjahr ist aber in aller Regel atypisch. Die Kostenvergleichsrechnung bedeutet eine Beschränkung auf die Kostenseite und Nichtberücksichtigung der Leistungsseite. Die Kostenvergleichsrechnung ist bei ertragsändernden Investitionen grundsätzlich nicht anwendbar und somit im Wesentlichen auf Rationalisierungsinvestitionen beschränkt.

    3. Bedeutung:
    a) Die Gewinnvergleichsrechnung beseitigt durch die Einbeziehung der Erlösseite einen wesentlichen Mangel der Kostenvergleichsrechnung.
    b) Speziell beim Ersatzproblem findet man bei praktischer Anwendung häufig einen Grundsatzfehler: die Berücksichtigung des Kapitaldienstes der zu ersetzenden Altanlage. Der Altanlagenkapitaldienst gehört aber nicht zu den entscheidungsrelevanten Kosten; er fällt in beiden Situationen (Weiterbetrieb wie Sofortersatz) gleichermaßen an.
    c) In der Praxis wendet man heute vermehrt dynamische Methoden der Investitionsrechnung an, die die Grundsatzfehler der statischen Verfahren vermeiden.

    Vgl. auch Investitionsrechnung.

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