Kreditkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten der Inanspruchnahme eines Kredits. Sie setzen sich aus Zinsen, Provisionen sowie Auslagen und Nebenkosten zusammen. Im Bereich des Verbraucherdarlehens (§ 491 I BGB) schreibt § 492 II BGB i.V.m. Art. 247 EBGB die Angabe von Zinsen und sonstigen Kosten im schriftlichen Kreditvertrag vor (Verbraucherdarlehensrecht). Allgemein sind für Konsumentenkredite (Ratenkredite und Dispositionskredite) die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten (Preisaushang, Angabe des Effektivzinses [Effektivverzinsung von Krediten]). Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für Kredite an Letztverbraucher.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
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Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
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