Kurspflege
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Interventionen in Form von Käufen bzw. Verkäufen am Kapitalmarkt bzw. an der Börse, um größere Schwankungen von Kursen bestimmter Wertpapiere zu verhindern. Die zum Zwecke der Unterbringung abgeschlossenen Konsortialverträge enthalten vielfach Abreden über Umfang und Fristen der Kurspflege. Bei Schuldverschreibungen erfolgt die Kurspflege i.d.R. auf Rechnung der Emittenten. Realkreditinstitute als Daueremittenten von Pfandbriefen bzw. Kommunalobligationen übernehmen vielfach außerbörslich die Kurspflege, um ihren Emissionskredit, d.h. die Absetzbarkeit von Schuldverschreibungen, zu erhalten. Eine Briefnotiz soll vermieden werden, da sie ein sichtbares Zeichen dafür wäre, dass die betreffenden Wertpapiere nicht jederzeit verkäuflich sind.
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