Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ladeschein vom 16.11.2018 - 15:29
Ladeschein
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Binnen-, Flusskonnossement; handelsrechtliches Wertpapier (Warenwertpapier) und Traditionspapier, das (gewöhnlich im Binnenschifffahrtsverkehr) vom Frachtführer ausgestellt wird und dessen Verpflichtung zur Ablieferung der zur Beförderung angenommenen Güter (Waren) verbrieft (§§ 444 ff. HGB). In Funktion und Wirkungen entspricht der Ladeschein dem Konnossement.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon