Loss Given Default
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
LGD, Verlust(quote) bei Ausfall einer Forderung. Der Verlust bei Ausfall errechnet sich als Differenz zwischen dem ausstehenden Forderungsbetrag und den erwarteten Erlösen aus der Verwertung etwaiger Kreditsicherheiten. Der Loss Given Default ist einer der Parameter des fortgeschrittenen Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte im IRB-(Internal Ratings Based-Approach) Ansatz, der seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) geregelt ist (Art. 162 I CRR).
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