Risiko-Controlling
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1. Begriff: unterstützender Bestandteil des Risikomanagements. Es umfasst die Risikoidentifikation, die Risikobewertung und die Risikoüberwachung, indem die Ist-Werte ins Verhältnis zu den Soll-Werten in Bezug auf die Risikohöhe gestellt werden. Die Risikosteuerung, d.h. die Entscheidungen über das Eingehen oder die Vermeidung von Risiken durch risikopolitische Maßnahmen sind dagegen Managementaufgaben. Das Risiko-Controlling liefert Entscheidungsgrundlagen für das Management und bildet die Auswirkungen der Risiken im Plan und Ist ab.
2. Regulatorik: Gemäß den MaRisk AT 4.4.1 muss jedes Institut über eine unabhängige Risiko-Controlling-Funktion verfügen, welche für die Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist.
3. Aufgaben gemäß MaRisk: Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen; Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils; Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse; Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens; laufende Überwachung der Risikosituation, der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der Risikolimite; regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung; Verantwortung für die Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision.