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Negoziierungskredit
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engl. Drawing Authorisation; 1. Begriff: in der angloamerikanischen Praxis entstandene Abwicklungsform von Dokumentengeschäften auf der Grundlage von Tratten. Im Unterschied zum Dokumentenakkreditiv begründen sie keine Leistungsverpflichtung der eröffnenden Bank. Negoziierungskredite dienen dazu, dem Exporteur Zahlung gegen Einreichung der Dokumente zu verschaffen.
2. Formen: Sowohl bei Authority to Pay (Authority to Purchase) als auch bei Order to Negotiate (OTN) ist der Exporteur zur Ziehung von Tratten (Drawing Authorisation) und die Bank des Exporteurs zum Ankauf dieser Tratten (Sichttratten) ermächtigt. Bei der Ankaufsermächtigung (Authority to Pay) sind die Tratten auf den Importeur gezogen (Nachsichtwechsel werden vom Importeur akzeptiert), bei der OTN auf die Importeurbank. Der Verkäufer haftet in jedem Fall bis zur Einlösung der Wechsel, da Negoziierungskredite stets mit „Without Recourse”-Tratten abgewickelt werden.
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