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Revision von Orderlagerschein vom 16.11.2018 - 11:00
Orderlagerschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
an Order (Orderpapier) ausgestellter Lagerschein; Warenwertpapier, das die eingelagerte Ware repräsentiert (Traditionspapier) und durch Indossament übertragen werden kann (§ 363 II i.V.m. § 364 HGB).
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