Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Pfändungspfandrecht vom 12.11.2018 - 12:49

Pfändungspfandrecht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pfandrecht des Gläubigers, das im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch Pfändung entsteht (§ 804 I ZPO) und ihm im Verhältnis zu anderen Gläubigern die gleichen Rechte wie ein Vertragspfandrecht gewährt (§ 804 II ZPO). Bei gepfändeten Forderungen benötigt der Gläubiger zusätzlich einen Überweisungsbeschluss (Pfändung von Geldforderungen, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com