Pfändungspfandrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht des Gläubigers, das im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch Pfändung entsteht (§ 804 I ZPO) und ihm im Verhältnis zu anderen Gläubigern die gleichen Rechte wie ein Vertragspfandrecht gewährt (§ 804 II ZPO). Bei gepfändeten Forderungen benötigt der Gläubiger zusätzlich einen Überweisungsbeschluss (Pfändung von Geldforderungen, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
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Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
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Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
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