Policendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährung von Darlehen an Versicherungsnehmer von rückkaufsfähigen Lebensversicherungen (insbesondere Kapitallebensversicherungen) gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Darlehensgeber sind Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften. Policendarlehen der Versicherer werden zumeist maximal bis zur Höhe der im Vertrag angesparten Rückkaufswerte gewährt: die Kreditkosten liegen i.Allg. etwas unter dem Marktzins für langfristige Ausleihungen.
Vgl. auch Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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