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Revision von Prozesskostenrechnung vom 22.10.2018 - 11:39

Prozesskostenrechnung

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    Verfahren der Vollkostenrechnung, bei dem eine Zurechnung der Kosten auf kostenstellenübergreifende Prozesse, verstanden als leistungserstellende Aktivitätsbündel, vorgenommen wird. Ziel der Prozesskostenrechnung ist es u.a., die willkürliche Gemeinkostenschlüsselung und Fixkostenproportionalisierung (Fixkosten, Gemeinkosten), die insbesondere bei der traditionellen Bankkostenrechnung aufgrund des hohen Anteils an (fixen) Gemeinkosten problematisch ist, zu vermeiden. Auf Basis von Tätigkeitsanalysen werden Teil- sowie Hauptprozesse definiert. Anstelle der Aufteilung in fixe und variable Kosten werden Kosten leistungsmengeninduzierter und leistungsmengenneutraler Prozesse eruiert. Die Verrechnung auf die Kostenträger erfolgt anhand der Inanspruchnahme der Prozesse durch die einzelnen Bankprodukte. Am Ergebnis der Prozesskostenrechnung können dann eventuelle Überkapazitäten durch die Betrachtung der Leerkosten identifiziert werden, da ausschließlich die Nutzkosten auf die Kostenträger verrechnet werden. Der Grundgedanke der Prozessorientierung findet sich auch bei der Standard-Einzelkostenrechnung wieder.

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