Vollkostenrechnung
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Kostenrechnungssystem (Kostenrechnung), in dem alle Kosten ohne Unterscheidung nach beschäftigungsabhängigen (variablen Kosten) und beschäftigungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) erfasst werden. Es sieht vor, dass alle Kosten den Kostenstellen und den Kostenträgern zugerechnet werden, wobei die Kosten, die nicht direkt verursachungsgerecht zugerechnet werden können, im Rahmen einer Schlüsselung verteilt werden. Damit wird gegen das Verursachungsprinzip verstoßen. Der Vorteil der Vollkostenrechnung liegt darin, dass sämtliche Kosten erfasst werden.
Durch die Gemeinkostenschlüsselung und durch die damit u.U. verbundene Proportionalisierung der Fixkosten kann es aber zu Fehlinterpretationen kommen. Der Nachteil liegt also in einer mangelnden Informationstransparenz als Grundlage für gezielte Kosten- oder Leistungssteuerungsmaßnahmen unter dem Aspekt schwankender Beschäftigungslagen.
Vgl. auch Kosten im Bankbetrieb.
Gegensatz: Teilkostenrechnung.