Gemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten als Bestandteil der Vollkostenrechnung, die einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind (z.B. Gebäudemiete). Sie können nur mittelbar, d.h. unter Verwendung bestimmter Kostenschlüssel einzelnen Bankleistungen zugeordnet werden (z.B. durch Verfahren wie Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernrechnung). Gemeinsam mit den Einzelkosten errechnen sich in der Kostenträgerzeitrechnung die Gesamtkosten einer Bankleistung. Wird bspw. statt der Bankleistung eine Geschäftsstelle als Bezugsgröße gewählt, können die Kosten, die in Bezug auf die Bankleistung Gemeinkosten darstellen, in Bezug auf die Geschäftsstelle Einzelkosten sein.
Gegensatz: Einzelkosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bruttozinsspanne
Budgetierung
Cost Income Ratio
Eigenkapitalkosten
Finanzierungsregeln
Kalkulationszinsfuß
Kapitalwert
Konditionsbeitrag
Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb
Liquiditätskosten
Margenkalkulation
Marktzinsmethode
Overhead-Kosten
Rentabilitätsbedarfsrechnung im RoI-Konzept einer Bank
Return on Equity (RoE)
Return on Investment (RoI)
Risikoergebnis
RoI-Kennzahlenhierarchie
Standard-Risikokosten
Strukturbeitrag
eingehend
Gemeinkosten
ausgehend
eingehend
Gemeinkosten
ausgehend