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Revision von Scheckbestätigung vom 02.11.2018 - 15:33

Scheckbestätigung

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    1. einfache Scheckbestätigung: Mitteilung des bezogenen Instituts auf entsprechende Anfrage des Scheckinhabers, dass der Scheck gedeckt ist (Scheckauskunft).

    2. qualifizierte Scheckbestätigung: scheckrechtliche Verpflichtung des bezogenen Instituts, welche gesetzlich nur bei der Deutschen Bundesbank erlaubt ist (bestätigter Bundesbank-Scheck).

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