Scheckbestätigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. einfache Scheckbestätigung: Mitteilung des bezogenen Instituts auf entsprechende Anfrage des Scheckinhabers, dass der Scheck gedeckt ist (Scheckauskunft).
2. qualifizierte Scheckbestätigung: scheckrechtliche Verpflichtung des bezogenen Instituts, welche gesetzlich nur bei der Deutschen Bundesbank erlaubt ist (bestätigter Bundesbank-Scheck).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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Scheckbestätigung
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Scheckbestätigung
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