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Scheckkartengarantie
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Bezeichnung für die außerscheckmässige Verpflichtung des bezogenen Kreditinstituts zur Einlösung von eurocheques (ec) gegenüber dem Schecknehmer in Form einer Garantie, sofern die Garantievoraussetzungen erfüllt waren. Seit 1.1.2002 besteht in Deutschland die Scheckkartengarantie nicht mehr. Damit erhielt der Schecknehmer im Gegensatz zum normalen Scheck einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber der bezogenen Bank.
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