Scheckkartengarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die außerscheckmässige Verpflichtung des bezogenen Kreditinstituts zur Einlösung von eurocheques (ec) gegenüber dem Schecknehmer in Form einer Garantie, sofern die Garantievoraussetzungen erfüllt waren. Seit 1.1.2002 besteht in Deutschland die Scheckkartengarantie nicht mehr. Damit erhielt der Schecknehmer im Gegensatz zum normalen Scheck einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber der bezogenen Bank.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Scheckkartengarantie
ausgehend