eurocheque (ec)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einheitlich gestalteter Scheck, der in Verbindung mit der eurocheque-Karte (jetzt: girocard) zur Förderung der Scheckzahlung eingeführt wurde. Der ec konnte noch bis Ende 2003 als Barscheck und als Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Seit 1.1.2002 besteht in Deutschland die Scheckkartengarantie nicht mehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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