Sharing Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestimmung in Konsortialkreditverträgen (Konsortialkredit), wonach sämtliche Zahlungen des Kreditnehmers an die Mitglieder des Konsortiums entsprechend ihres Anteils ausbezahlt werden. Auf diese Weise wird eine Gleichbehandlung aller Konsorten erreicht. Technisch wird dies erreicht, indem die vom Kreditnehmer erhaltenen Beträge an den Agenten bezahlt werden, welcher diese wiederum pro rata an die Konsorten gemäß ihrer Beteiligung am Konsortialkredit verteilt.
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