Agent-Modell Wertpapierleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen einer Wertpapierleihe liegt das Agent-Modell vor, wenn ein Kommissionär des Verleihers das Geschäft vermittelt. Es kommt somit zu keiner direkten Vertragsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher. Der Kommissionär, i.d.R. eine Bank, handelt im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung. Der Kommissionär kann weitere administrative Tätigkeiten sowie das Bonitätsrisiko übernehmen. Hierfür erhält er eine Provision und ggf. entsprechende Sicherheiten. Gegenteil: Principal-Modell Wertpapierleihe.
Gegenteil:
Principal-Modell Wertpapierleihe
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