Konsortialkredit
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von mehreren Banken (Bankenkonsortium) einem Unternehmen oder einer Institution gemeinschaftlich eingeräumter Kredit. Ein Konsortium wird i.d.R. dann gebildet, wenn der Kredit wegen der Höhe oder des Kreditrisikos nicht von einer Bank allein zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings kann auch auf Wunsch des Kreditnehmers zwischen mehreren Hausbanken ein Konsortium gebildet werden. Ein Kreditinstitut übernimmt die Konsortialführung (Lead Manager), manchmal auch mit einer oder zwei Co-Management-Banken. Der Konsortialführer übernimmt die Abstimmung zwischen den Konsorten einerseits und dem Kreditnehmer andererseits. Aufgaben des Konsortialführers sind insbesondere die Erarbeitung des Vertragswerks, die Bestellung und Verwaltung der vereinbarten Kreditsicherheiten, die Abstimmung und Anpassung der Konditionen sowie die laufende Information über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreditnehmers. Für die Erfüllung der Pflichten des Konsortiums haftet der Konsortialführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; für die Kreditrisiken haften die Banken entsprechend ihrem Anteil (Konsortialquote). In der Bilanzposition „Forderungen an Kunden“ werden deshalb auch nur die jeweiligen Kreditanteile ausgewiesen. I.d.R. handelt es sich um offene Konsortien, d.h. der Kreditnehmer kennt die beteiligten Banken und deren Quoten. Bei einem stillen Konsortium hat ein Kreditinstitut ohne Wissen des Kreditnehmers Teilbeträge an befreundete Banken weiterplatziert.
Vgl. auch Sicherheitenpool, Gemeinschaftskredit, Metakredit.