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Revision von Sicherheitsrücklage vom 14.11.2018 - 11:55

Sicherheitsrücklage

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    Rücklage, die Sparkassen aufgrund des für sie jeweils gültigen Sparkassenrechts bzw. einer Satzungsbestimmung bilden müssen. Die Sicherheitsrücklage stellt eine gesetzliche Rücklage dar; sie ist zusammen mit den anderen Rücklagen, die freiwillig gebildet werden können (freie Rücklagen), unter den Gewinnrücklagen auszuweisen (§ 25 II 1 RechKredV). Wegen des bei kommunalen Sparkassen üblicherweise fehlenden Dotationskapitals kommt der Sicherheitsrücklage eine besondere Bedeutung zu.

    Vgl. auch Rücklagen der Institute.

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