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Revision von Sicherungsvertrag vom 12.11.2018 - 19:08

Sicherungsvertrag

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    regelmäßig zusätzlich zum Kreditvertrag (Darlehensvertrag) geschlossener Vertrag zur Regelung der Sicherung eines Kredits, der sich insbesondere auf eine nichtakzessorische Sachsicherheit (nichtakzessorische Kreditsicherheit) bezieht und die gesetzlich fehlende Verbindung zwischen Kreditvertrag und der abstrakten dinglichen Sicherheitenbestellung schuldrechtlich herstellt (zumeist formularmäßig, vgl. §§ 305 ff. BGB), durch Sicherungsabrede oder Sicherungszweckerklärung. Der Sicherungsvertrag regelt im Wesentlichen den Umfang der gesicherten Forderung des Kreditgebers (Sicherungsnehmer) sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten hinsichtlich des Sicherungsguts, insbesondere die Verwertungsbefugnis des Sicherungsnehmers. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung bemisst sich nach der jeweiligen Sicherungsform (Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld).

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