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Revision von Sparkasse, Aufsicht vom 22.10.2018 - 10:49

Sparkasse, Aufsicht

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    Neben der Wirtschaftsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der EZB unterliegen Sparkassen aufgrund der Sparkassengesetze einer staatlichen Rechtsaufsicht durch Behörden der Länder (Sparkassenaufsicht). Die regionalen Sparkassen- und Giroverbände unterhalten Prüfungsstellen für die Prüfung der Sparkassen, insbesondere des Jahresabschlusses. Diese Einrichtungen können auch die Sparkassenaufsichtsbehörden gutachterlich beraten.

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