Stockdividende
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Berichtigungsaktie, Gratisaktie, Zusatzaktie; Dividende, die in Form von Berichtigungsaktien an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Oftmals wird die Stockdividende zusätzlich zur Gelddividende gezahlt. Stockdividenden, die bei ausländischen Aktiengesellschaften häufiger als bei deutschen Unternehmen vorkommen, bieten den Vorteil, dass in entsprechender Höhe eine Gewinnthesaurierung erfolgt und ein Liquiditätsabfluss vermieden wird. Der als Stockdividende ausgeschüttete Gewinn wird bei der Gesellschaft in die offenen Rücklagen eingestellt. Mit Ausgabe der Berichtigungsaktien wird die Rücklage in Aktienkapital umgewandelt. In Deutschland wird das Verfahren auch als Gewährung von Bonusaktien bezeichnet.
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