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Supervisory Review Process
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Der Supervisory Review Process ist wesentlicher Bestandteil der (ersten) Reform der Eigenkapital-Empfehlung (Basel I) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 2004 (Basel II). Ziel ist eine Mindestübereinstimmung der Praktiken der Bankenaufsicht in den im Ausschuss mitwirkenden bzw. zumindest in allen politisch-wirtschaftlich bedeutsamen Staaten. Als folgerichtige Ergänzung zu einer gestiegenen Eigenverantwortung der Banken (insbesondere Zulassung des internen Ratings) ist eine stärkere qualitative Beurteilung der verschiedenen bankbetrieblichen Risiken und der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements der Banken Bestandteil des Supervisory Review Process.
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