internes Rating
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Als internes Rating wird ein im Rahmen der ersten Säule (Mindestkapitalanforderungen) der Bestimmungen von Basel II vorgesehenes Verfahren mit bestimmten operationalen Mindestanforderungen für die Bestimmung von Kreditrisiken bezeichnet, das von den Banken selbst – und nicht von privaten Rating-Agenturen bzw. von staatlichen Exportkreditversicherungseinrichtungen – durchgeführt wird und eine Alternative zum auf (externen) Ratings basierenden Standardansatz darstellt. Beim Basisansatz (Foundation Approach) schätzt die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit, beim fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach) auch die drei anderen Risikokomponenten (Internal Ratings Based Approach [IRBA]). Mindestanforderungen für die Zulassung eines internen Ratings sollen sicherstellen, dass das Ratingsystem, der Ratingprozess und die geschätzten Risikokomponenten einer Bank adäquat sind und tatsächlich zur internen Risikosteuerung eingesetzt werden. Die Möglichkeit zur Verwendung interner Ratings ist auch im Rahmen der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgesehen.