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Revision von Teilkostenrechnung vom 22.10.2018 - 11:53

Teilkostenrechnung

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    Kostenrechnungssystem (Kostenrechnung), in dem die Kosten nach beschäftigungsabhängigen (variable Kosten) und beschäftigungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) differenziert werden. In der Betriebsabrechnung werden lediglich die beschäftigungsabhängigen (d.h. bei Kreditinstituten die in Verbindung mit dem Marktgeschäft entstehenden) Kosten verrechnet. Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung werden nicht alle (in der Rechnungsperiode) ermittelten, sondern nur die von den Kostenstellen tatsächlich verursachten Kosten direkt zugerechnet.

    Die beschäftigungsunabhängigen (bzw. die nicht dem Marktbereich zuzurechnenden) Kosten werden als Fixkostenblock zusammengefasst und erst im Rahmen der Erfolgskontrolle berücksichtigt. Man vermeidet damit ein willkürliches und somit nicht verursachungsgerechtes Schlüsseln von Fixkosten. Die Teilkostenrechnung findet bei den Profit-Center-Rechnungen im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung Anwendung.

    GegensatzVollkostenrechnung.

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