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Betriebsabrechnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die in der Vollkostenrechnung vorkommende Betriebsabrechnung ist eine periodenbezogene (meist monatliche) Verrechnung aller in der Bank anfallenden Kosten auf die Hauptkostenstellen. Sie ist ein Teilbereich der Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb.

    2. Zweck: Sie dient der Analyse der Betriebskosten und Betriebserlöse in Bezug auf betriebliche Leistungsbereiche.

    3. Durchführung: Während nach manuellen Verfahren der Zusammenhang der Kostenverrechnung im Betriebsabrechnungsbogen dargestellt wird, kann die Betriebsabrechnung transparenter als EDV-gestützte Auswertungsrechnung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung durchgeführt werden.

    4. Vorgehensweise: Ausgangspunkt der Betriebsabrechnung sind die Kostenträgergemeinkosten, die im ersten Schritt den ihren Anfall verursachenden Hilfskostenstellen und Hauptkostenstellen zugeordnet werden. Anschließend erfolgt im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine mehrstufige Kostenverrechnung zwischen Hilfs- und Hauptkostenstellen. Nach diesen Verrechnungsvorgängen sind sämtliche Kostenträgergemeinkosten ausschließlich auf Hauptkostenstellen verteilt. Zumeist mithilfe von Zuschlagssätzen (Zuschlagskalkulation) werden sie abschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger verteilt.

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