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Revision von Tratte vom 12.11.2018 - 12:39
Tratte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus dem Italienischen stammende Bezeichnung für gezogenen Wechsel, der vom Bezogenen (noch) nicht angenommen (Wechsel, Annahme) worden ist (Art. 1 ff. WG), v.a. im Auslandsgeschäft gebräuchlich.
Gegensatz: Akzept.
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