Umsatzkostenverfahren (UKV)
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Absatzerfolgsrechnung; 1. interne Erfolgsrechnung: Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem den nach Produktarten oder Produktgruppen gegliederten Nettoerlösen die ebenso gegliederten Selbstkosten der abgesetzten Leistungseinheiten gegenübergestellt werden. Es gilt die Grundgleichung: Betriebserfolg = Nettoumsatz der abgesetzten Erzeugnisse – Selbstkosten der abgesetzten Erzeugnisse. Das Umsatzkostenverfahren berücksichtigt im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren (GKV) keine Bestandsveränderungen. Auch weicht die produktbezogene Gliederung des Umsatzkostenverfahrens von der des GKV (Gliederung nach Aufwandsarten) ab.
2. Externe Rechnungslegung: Seit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie ist in Deutschland für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung alternativ zum GKV auch das Umsatzkostenverfahren erlaubt (§ 275 III HGB). Im Umsatzkostenverfahren erfolgt eine Gegenüberstellung der zur Erzielung des effektiven Umsatzes und der Periode für den Verkauf der Produkte angefallenen sachlich abzugrenzenden Aufwendungen. Es erfolgt ein Verzicht auf den Ausweis von Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen und die Gliederung nach sekundären, nicht nach primären Aufwandsarten. Wesentliches Motiv für die Zulassung des Umsatzkostenverfahrens war die Erhöhung der internationalen Vergleichbarkeit der deutschen Rechnungslegung, denn in den angelsächsischen Ländern ist das Umsatzkostenverfahren das übliche Verfahren (vgl. International Accounting Standards/Intenational Financial Reporting Standards, US-GAAP).