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Vermögen
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1. im rechtlichen Sinne: Summe aller geldwerten Güter, die einer Person gehören, d.h. neben Eigentum und anderen dinglichen Rechten auch Ansprüche, andere Forderungsrechte und Gesellschaftsanteile sowie das Erbrecht. Auch werden Urheberrechte, Patentrechte u.Ä. vom Vermögensbegriff abgedeckt, soweit sie geldwert sind.
2. im betriebswirtschaftlichen Sinne:
a) Aktiva; einem Unternehmen zur Verfügung stehende Sachgüter, Beteiligungen und Forderungen sowie Zahlungsmittel.
b) Der Gesamtwert aller Vermögensgegenstände bildet das Bruttovermögen, aus dem unter Abzug der Verbindlichkeiten das Reinvermögen (Eigenkapital) errechnet wird. Das Vermögen eines Unternehmens wird in der Bilanz dargestellt (Vermögensrechnung).
c) nach Steuerrecht: Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede.
3. im volkswirtschaftlichen Sinne:
a) Geldvermögen ist nach der Begriffsverwendung durch die Deutsche Bundesbank das Bruttogeldvermögen eines Wirtschaftssubjekts (Bargeld, Sichteinlagen bei Banken [Giralgeld] und Forderungen gegen andere Wirtschaftssubjekte einschließlich Aktien und anderer Beteiligungen). Der volkswirtschaftliche Terminus entspricht damit dem betriebswirtschaftlichen Begriff des Finanzvermögens (Finanzanlagen und Finanzpositionen des Umlaufvermögens). Die Differenz von Bruttogeldvermögen und Verbindlichkeiten ist das Nettogeldvermögen. Die Bundesbank spricht von Nettoforderungen (positiv) oder Nettoverpflichtungen (negativ).
b) Das Sachvermögen eines Wirtschaftssubjekts besteht aus materiellem und immateriellem Vermögen. Das immaterielle Vermögen umfasst z.B. Humankapital und Patente. Das materielle Vermögen wird weiter untergliedert in reproduzierbares und nichtreproduzierbares Sachvermögen.
c) Die Forderungen aller inländischen Wirtschaftssubjekte gegenüber dem Ausland ergeben nach Abzug der Verbindlichkeiten der inländischen Wirtschaftssubjekte gegenüber dem Ausland die Nettoauslandsposition. Eine Erhöhung der Nettoauslandsposition bedeutet einen entsprechend höheren Leistungsbilanzüberschuss (Leistungsbilanz).
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