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Vorstand der Deutschen Bundesbank
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Durch die 7. Novellierung des Bundesbankgesetzes (BBankG) vom 23.3.2002 (BGBl. I S. 1159) wurden zum 30.4.2002 die bisherigen Organe der Deutschen Bundesbank, nämlich Zentralbankrat, Direktorium und Vorstände der Landeszentralbanken, abgeschafft; einziges Organ ist seither gem. § 7 II BBankG der Vorstand der Deutschen Bundesbank, der die Bundesbank leitet und verwaltet. Die 8. Novelle des BBankG vom 17.7.2004 (BGBl. I S. 1382) verkleinerte den Vorstand der Deutschen Bundesbank (von vormals 8) auf 6 Mitglieder, den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie 4 weitere Mitglieder. Durch ein Organisationsstatut werden die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes der Deutschen Bundesbank und im Hinblick auf die Hauptverwaltungen näher bestimmt (Deutsche Bundesbank, Organisationsstruktur). Der (ebenso wie der Vizepräsident und ein weiteres Vorstandsmitglied von der Bundesregierung benannte) Präsident hat nicht nur besondere Rechte als Vorsitzender des Gremiums (§ 7 V 3, 4 BBankG), sondern ist auch kraft Amtes Vertreter der (deutschen) nationalen Zentralbank im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), dem EZB-Rat.
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