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Revision von Wirtschaftsausschuss vom 26.10.2018 - 12:34

Wirtschaftsausschuss

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    Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehenes, in allen Unternehmen mit i.d.R. mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern zu bildendes Gremium aus drei bis sieben Unternehmensangehörigen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Der Wirtschaftsausschuss soll bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Unternehmensleitung beraten und den Betriebsrat unterrichten; die Leitung muss den Wirtschaftsausschuss über Pläne und Entwicklungen rechtzeitig und umfassend informieren und dabei auch Auswirkungen auf die Personalplanung darstellen (§ 106 BetrVG).

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