Personalplanung
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Human Resource Planning; 1. Begriff: Konkretisierung der Personalpolitik und -strategie in Form von Handlungsentwürfen. Durch Personalplanung wird kurz-, mittel- und langfristig der qualitative und quantitative Personalbedarf eines Unternehmens analysiert und prognostiziert. Im Rahmen eines strategisch ausgerichteten Personalmanagements liefert sie die informatorische Grundlage für strategische Entscheidungen.
2. Zweck: Personalplanung muss dafür sorgen, dass die benötigten Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation in hinreichender Quantität zum gewünschten Zeitpunkt am richtigen Ort unter Berücksichtigung der unternehmenspolitischen Ziele und Strategien des Unternehmens zur Verfügung stehen. Personalplanung ist Teil der Bankplanung und muss mit dieser abgestimmt werden. Im Rahmen der Personalplanung nimmt die Personalbedarfsplanung eine zentrale Stellung ein. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle zu den anderen Teilen der Bankplanung und stellt zudem grundlegende Informationen für weitere personalwirtschaftliche Teilplanungen wie Personalbeschaffungs-, Personaleinsatz- und Personalkostenplanung bereit.
Nach § 92 BetrVG ist der Betriebsrat über die Personalplanung rechtzeitig zu informieren und beratend zu beteiligen. Ist im Betrieb noch keine Personalplanung vorhanden, kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Ein- und Durchführung und zudem nach § 92a BetrVG zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Auch der Wirtschaftsausschuss hat nach § 106 BetrVG das Recht, über wirtschaftliche Angelegenheiten und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung unterrichtet zu werden.