Zentraler Wettbewerbsausschuss (ZWA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1957 von den im ehemals Zentralen Kreditausschuss (ZKA) (heute: Deutsche Kreditwirtschaft (DK)) zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft gegründeter ständiger Ausschuss, der Stellungnahmen zu Werbemethoden formuliert und bei Wettbewerbsbeschwerden letzte Instanz im Selbstregelungsverfahren ohne bindende Wirkung ist.
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