Basisrente
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
"Rürup-Rente"; im Rahmen der privaten Altersvorsorge gemäß dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 staatlich geförderte Zusatzrente mit Kapitaldeckung. Die steuerliche Förderung dieser Leibrente erfolgt durch Sonderausgabenabzug der Beiträge und ist auch für Selbstständige und Freiberufler möglich. Ausgeschlossen sind: Beleihung, Vererbung, Übertragung und Kapitalauszahlung (max. 30 Prozent Teilauszahlung zu Rentenbeginn möglich) des gebildeten Vermögens. Die Versorgungsleistungen fließen bei nach dem 1.1.2012 abgeschlossenen Verträgen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres.
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