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Gebührenprinzip

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Rahmen des Gebührenprinzips werden die einzelnen Preise als weiter zu belastende Kosten bzw. Auslagen für spezielle und einem Bankkunden exakt zuzuordnende Bankdienstleistungen deklariert. Man spricht in diesem Kontext von Gebühren, der Erstattung von Kosten oder dem Ersatz von Auslagen, weshalb die Erwerbsabsicht eines Kreditinstituts bei einer solchen Preisstellung scheinbar ausgeklammert wird.

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