Insourcing
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Das Insourcing bezeichnet die Überführung bislang unternehmensextern erbrachter Leistungen in ein Unternehmen zur Stärkung von dessen Kernkompetenzen. Als Gegenstück zum Outsourcing ist das Insourcing eine Ausprägung der Richtung des Leistungsbezugs im Sourcing. Das Insourcing-Unternehmen verfolgt dabei ein Geschäftsmodell, das auf die Realisierung von Betriebsgrößen-, Verbund- oder Kompetenzeffekten zur Spezialisierung und Vernetzung im Finanzbereich abzielt. Als Sonderformen des Insourcing gelten das sog. „Co-Sourcing“, das die Gründung eines gemeinsamen Shared Services zwischen zwei oder mehreren Unternehmen vorsieht, sowie das sog. „Backsourcing“, das eine erneute Eigenerstellung von zuvor ausgelagerten Leistungen bezeichnet.
2. Beispiel: Zahlreiche Finanzdienstleister haben im Zuge der Industrialisierung des Bankensektors Insourcing-Angebote entwickelt. Dazu zählen der Betrieb umfassender BPO-Leistungsbündel (z.B. DZ BANK, Credit Suisse, UBS), fokussierter BPO-Leistungen, wie etwa bei Transaktionsbanken, zur Abwicklung von Zahlungs- oder Wertpapiertransaktionen. Finanzdienstleister haben neben ihrem klassischen Privat- und Firmenkundengeschäft mit dem Insourcing Dienstleistungen für andere Banken und damit ein neues Geschäftsfeld aufgebaut. Dazu haben die Banken häufig eigene Organisationseinheiten oder rechtlich selbstständige Einheiten geschaffen.